Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Textiloft
Stand: August 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
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Anbieter und Vertragspartner ist:
Textiloft / Elias Johannes Pohl
Einzelunternehmen
Holunderstraße 26
82515 Wolfratshausen
E-Mail: info@textiloft.de
Telefon: 0160 91150177nachfolgend „Anbieter“ genannt.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Gestaltung, Herstellung, Veredelung und Lieferung individuell angefertigter Textilien sowie damit zusammenhängender Leistungen.
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Vereinen, Kirchengemeinden, Schulen, Teams, Behörden und sonstigen Organisationen.
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Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
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Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
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Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nur für Verbraucher, Unternehmer, Kaufleute oder sonstige bestimmte Kundengruppen gelten, wird hierauf gesondert hingewiesen.
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Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder in einer ausdrücklich bestätigten Auftragsvereinbarung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Kontaktaufnahme und Vertragsschluss
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Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
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Das Absenden eines Kontaktformulars, einer E-Mail oder einer sonstigen Anfrage stellt keine verbindliche Bestellung und keine Annahme eines Angebots dar.
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Nach Abstimmung der gewünschten Produkte und Leistungen erhält der Kunde ein individuelles Angebot. Das Angebot enthält insbesondere die vereinbarten Produkte, Mengen, Veredelungsleistungen, Preise, Zahlungsbedingungen sowie die voraussichtliche Produktions- oder Lieferzeit.
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Soweit im Angebot keine andere Regelung getroffen wird, kann der Kunde das Angebot innerhalb der dort angegebenen Gültigkeitsdauer in Textform, insbesondere per E-Mail, annehmen.
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Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot innerhalb der Angebotsfrist ohne Änderungen annimmt. Eine Annahme mit Ergänzungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als neues Angebot des Kunden und bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Anbieter.
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Die bloße Zahlung einer Rechnung gilt ebenfalls als Annahme des Angebots, sofern dem Kunden vor der Zahlung das Angebot, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die erforderlichen Vertragsinformationen zur Verfügung gestellt wurden.
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Vertragspartner ist die im angenommenen Angebot als Kunde oder Auftraggeber bezeichnete Person oder Organisation.
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Bestellt ein Ansprechpartner für einen Verein, eine Kirchengemeinde, ein Unternehmen, eine Schule oder eine sonstige Organisation, hat er vor Vertragsschluss die vollständige Bezeichnung und Rechnungsanschrift des Vertragspartners mitzuteilen. Der Ansprechpartner bestätigt, zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen für den genannten Vertragspartner berechtigt zu sein.
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Handelt eine Person nicht erkennbar im Namen einer rechtsfähigen Organisation oder wird keine Organisation als Vertragspartner angegeben, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Bestimmung des Vertragspartners.
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Vertragssprache ist Deutsch.
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Verbraucher erhalten nach Vertragsschluss eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail oder als PDF-Datei.
§ 3 Vertragsgegenstand und individuelle Anfertigung
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Der Anbieter fertigt ausschließlich Produkte an, die nach den individuellen Vorgaben des jeweiligen Kunden ausgewählt, gestaltet oder veredelt werden.
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Vertragsgegenstand sind die im jeweiligen Angebot und in der abschließenden Produkt- und Designfreigabe beschriebenen Produkte und Leistungen.
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Zu den möglichen Individualisierungen gehören insbesondere:
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Auswahl von Textilmodell, Farbe und Größen,
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Aufbringung von Logos, Namen, Nummern und Schriftzügen,
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individuelle Druck-, Stick- oder sonstige Veredelungspositionen,
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Erstellung oder Anpassung von Motiven und Gestaltungskonzepten,
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Zusammenstellung individueller Größen- und Mengenlisten.
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Eine verbindliche Beschaffung oder Reservierung der Textilien erfolgt grundsätzlich erst nach Vertragsschluss, finaler Produktionsfreigabe und Eingang der vereinbarten Vorauszahlung.
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Sollte ein vereinbartes Textilmodell vor der Beschaffung nicht mehr verfügbar sein, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich. Ein Ersatzmodell wird nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden verwendet.
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Ohne Zustimmung des Kunden ist der Anbieter nicht berechtigt, ein wesentlich anderes Textilmodell, eine andere Farbe oder eine wesentlich andere Gestaltung zu verwenden.
§ 4 Auswahl der Textilien, Größen und Mengen
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Vor Vertragsschluss werden Textilmodell, Farbe, Schnitt, Größen und Stückzahl individuell abgestimmt und im Angebot oder in der Produktfreigabe festgehalten.
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Größenangaben und Maßtabellen der Textilhersteller dienen als Orientierung. Abweichungen zwischen verschiedenen Herstellern und Modellen sind möglich.
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Der Kunde ist verpflichtet, vor Erteilung der Produktionsfreigabe zu prüfen, ob das ausgewählte Textilmodell und die angegebenen Größen für den vorgesehenen Zweck geeignet sind.
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Bei Gruppenbestellungen ist der Kunde für die vollständige und richtige Übermittlung der Größen-, Namens- und Mengenliste verantwortlich.
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Wird das freigegebene Textilmodell in der vom Kunden bestätigten Größe geliefert, stellt eine nachträglich festgestellte ungeeignete Größenwahl grundsätzlich keinen Sachmangel dar.
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Dies gilt nicht, wenn der Anbieter ein anderes als das freigegebene Modell oder eine andere als die bestätigte Größe liefert oder eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit nicht eingehalten wird.
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Größen-, Mengen- oder Namensänderungen nach der Produktionsfreigabe sind nur möglich, wenn die Beschaffung oder Produktion noch nicht begonnen hat und der Anbieter der Änderung ausdrücklich zustimmt.
§ 5 Gestaltung, Designleistungen und Mock-ups
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Soweit vereinbart, erstellt oder bearbeitet der Anbieter Logos, Schriftzüge, Motive, Layouts, Gestaltungskonzepte und digitale Visualisierungen.
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Der Umfang der Designleistung, die Anzahl enthaltener Korrekturrunden und eine hierfür anfallende Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
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Zusätzliche Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur nach vorheriger Information über die zusätzlichen Kosten und nach Zustimmung des Kunden ausgeführt.
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Mock-ups, Skizzen und digitale Produktdarstellungen dienen der Visualisierung des geplanten Produkts. Sie stellen keine fotografisch exakte Wiedergabe des späteren Produkts dar.
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Geringfügige Abweichungen können insbesondere aufgrund folgender Umstände entstehen:
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unterschiedliche Bildschirm- und Farbeinstellungen,
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Materialstruktur und Grundfarbe des Textils,
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Eigenschaften des verwendeten Druck- oder Stickverfahrens,
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technisch notwendige Anpassungen der Motivgröße oder Platzierung,
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übliche Fertigungstoleranzen.
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Solche geringfügigen und für den Kunden zumutbaren Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Gesamtgestaltung, das freigegebene Textilmodell und die wesentlichen Eigenschaften eingehalten werden.
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Wesentliche Änderungen des freigegebenen Designs oder Produkts bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden.
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Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht am final freigegebenen Design für den im Auftrag vorausgesetzten Zweck.
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Die Herausgabe offener, bearbeitbarer oder ursprünglicher Designdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
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Ausschließliche Nutzungsrechte, eine uneingeschränkte Übertragung sämtlicher Rechte oder die Übertragung von Markenrechten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
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Soweit für die Gestaltung unterstützend automatisierte oder KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt werden, kann ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Exklusivität, markenrechtliche Eintragungsfähigkeit oder urheberrechtliche Schutzfähigkeit des Ergebnisses zugesichert werden.
§ 6 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
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Der Kunde ist für alle von ihm bereitgestellten Logos, Bilder, Namen, Texte, Schriftarten, Motive und sonstigen Inhalte verantwortlich.
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Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, die bereitgestellten Inhalte für die vereinbarte Herstellung und Veredelung zu verwenden und dem Anbieter die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen.
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Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer und den Zweck der Vertragsdurchführung die erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten ein.
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Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte umfassend auf mögliche Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen.
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Werden durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte Rechte Dritter verletzt, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
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Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Kunden aus diesem Abschnitt beruhen. Die Freistellung umfasst nur erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
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Der Anbieter kann die Verarbeitung von Inhalten ablehnen, die offensichtlich rechtswidrig, menschenverachtend, diskriminierend, extremistisch oder sonst unzumutbar sind.
§ 7 Produkt- und Designfreigabe
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Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde eine Produkt- und Designübersicht oder ein Freigabedokument.
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Der Kunde ist verpflichtet, vor der Freigabe insbesondere folgende Angaben sorgfältig zu prüfen:
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Vertragspartner und Rechnungsanschrift,
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Textilmarke und Textilmodell,
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Farbe und Schnitt,
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Stückzahl und Größenverteilung,
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Namen, Nummern und Schreibweisen,
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Logos, Motive und Schriftzüge,
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Farben des Motivs,
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Größe und Position der Veredelung,
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Veredelungsverfahren,
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Gesamtpreis und Zahlungsbedingungen,
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Liefer- oder Veranstaltungstermin.
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Mit der schriftlichen Freigabe bestätigt der Kunde, dass die dargestellten Angaben richtig und vollständig sind, und erteilt die Produktionsfreigabe.
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Schreib-, Mengen-, Größen- oder Gestaltungsfehler, die bereits in der vom Kunden ausdrücklich freigegebenen Darstellung oder Liste enthalten waren und vom Anbieter entsprechend umgesetzt wurden, stellen grundsätzlich keinen Mangel der Leistung des Anbieters dar.
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Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Fehler verursacht, eine erkennbare Unstimmigkeit arglistig verschweigt oder von der freigegebenen Gestaltung abweicht.
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Änderungen nach der Produktionsfreigabe bedürfen der Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter informiert den Kunden vor Ausführung über dadurch entstehende Zusatzkosten und mögliche Verzögerungen.
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Eine Produktion beginnt erst, wenn:
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der Vertrag wirksam zustande gekommen ist,
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die finale Produkt- und Designfreigabe vorliegt,
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sämtliche erforderlichen Angaben und Dateien vollständig vorliegen und
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die vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
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§ 8 Preise und zusätzliche Kosten
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Maßgeblich sind die im jeweiligen individuellen Angebot genannten Preise.
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Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Hinzu kommen nur solche Versand-, Verpackungs- oder sonstigen Zusatzkosten, die im Angebot ausdrücklich ausgewiesen werden.
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Der Anbieter nimmt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG in Anspruch. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.
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Design-, Versand-, Verpackungs-, Express- oder sonstige Zusatzkosten werden nur berechnet, wenn sie im Angebot ausgewiesen oder nachträglich ausdrücklich vereinbart wurden.
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Werden nach Vertragsschluss zusätzliche Leistungen oder Änderungen gewünscht, informiert der Anbieter den Kunden vor deren Ausführung über die dadurch entstehenden Mehrkosten.
§ 9 Zahlungsbedingungen
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Die konkrete Zahlungsweise ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
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Abhängig von Auftragswert, Umfang, Kundenstatus und Vereinbarung kann insbesondere vorgesehen werden:
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vollständige Vorauszahlung vor Produktionsbeginn oder
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eine anteilige Vorauszahlung mit anschließender Restzahlung.
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Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wird, ist der vollständige Rechnungsbetrag vor Produktionsbeginn fällig.
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Bei größeren Aufträgen kann im Angebot insbesondere folgende Zahlungsweise vereinbart werden:
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60 Prozent des Gesamtpreises nach Vertragsschluss und Produktionsfreigabe als Vorauszahlung,
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40 Prozent des Gesamtpreises nach Fertigstellung und vor Versand, Abholung oder Übergabe.
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Bei kleineren Aufträgen kann insbesondere eine vollständige Vorauszahlung vor Produktionsbeginn vereinbart werden.
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Die Einordnung eines Auftrags als kleiner oder größerer Auftrag und die konkrete Zahlungsaufteilung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Aus der Stückzahl allein ergibt sich keine bestimmte Zahlungsweise.
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Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Textilien verbindlich zu beschaffen oder mit der Produktion zu beginnen, bevor die vereinbarte Vorauszahlung vollständig eingegangen ist.
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Eine vereinbarte Restzahlung ist nach Fertigstellung und vor Versand, Abholung oder Übergabe fällig.
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Der Anbieter ist berechtigt, die Ware bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzubehalten.
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Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung per Banküberweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.
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Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Produktionszeit und Mitwirkung des Kunden
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Die voraussichtliche Produktionszeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
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Soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, beträgt die voraussichtliche Produktionszeit üblicherweise etwa 10 bis 14 Werktage.
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Die Produktionszeit beginnt erst, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
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wirksamer Vertragsschluss,
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Eingang der vereinbarten Vorauszahlung,
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finale Produkt- und Designfreigabe,
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vollständige Übermittlung aller Größen-, Mengen- und Namenslisten,
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Vorliegen aller erforderlichen Logos, Dateien und sonstigen Inhalte,
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Verfügbarkeit der ausgewählten Textilien.
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Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden, verschiebt sich die voraussichtliche Fertigstellung entsprechend.
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Werktage im Sinne dieser Bedingungen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters.
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Ein Veranstaltungstermin, Zeltlagertermin, Abschlussfeiertermin oder sonstiger Wunschtermin ist nur verbindlich, wenn er im Angebot ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin bestätigt wurde.
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Eine lediglich als voraussichtlich, geplant oder unverbindlich bezeichnete Fertigstellung ist keine garantierte Terminzusage.
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Treten nach Vertragsschluss unvorhersehbare Ereignisse ein, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen und die Beschaffung oder Produktion vorübergehend verhindern, verlängern sich die Leistungsfristen angemessen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über eine wesentliche Verzögerung.
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Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei einer erheblichen Verzögerung oder Unmöglichkeit bleiben unberührt.
§ 11 Lieferung, Versand und Abholung
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Die Lieferung erfolgt an die im Angebot oder Auftrag angegebene Lieferanschrift.
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Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferanschrift vor Versand auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
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Die Ware wird erst nach vollständigem Zahlungseingang versendet, zur Abholung freigegeben oder übergeben, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
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Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.
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Beauftragt ein Verbraucher eigenständig einen Beförderer, den der Anbieter zuvor nicht benannt hat, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang.
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Bei Unternehmern geht die Gefahr bei einem Versendungskauf mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder die sonst zur Versendung bestimmte Person über.
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Bei sonstigen Kunden, die weder Verbraucher noch Unternehmer sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Teillieferungen sind nur zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Verbrauchern entstehen ohne ausdrückliche Vereinbarung durch eine Teillieferung keine zusätzlichen Versandkosten.
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Offensichtliche Transportschäden sollten nach Möglichkeit unmittelbar beim Zusteller dokumentiert und dem Anbieter mitgeteilt werden. Die Unterlassung einer solchen Mitteilung berührt die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers nicht.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Auftrags Eigentum des Anbieters.
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Vor dem Eigentumsübergang darf der Kunde die Ware nicht verpfänden oder sicherungsübereignen.
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Gesetzliche Rechte Dritter und zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 13 Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Waren
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Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
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Bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
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Der Ausschluss betrifft insbesondere Textilien, die nach Kundenvorgaben mit individuellen Logos, Motiven, Namen, Nummern, Schriftzügen, Veredelungspositionen oder sonstigen Gestaltungen hergestellt werden.
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Die bloße Auswahl einer üblichen Größe oder Farbe führt für sich allein nicht zwingend zum Ausschluss eines Widerrufsrechts. Maßgeblich ist, ob das konkrete Produkt aufgrund der vereinbarten Individualisierung von der gesetzlichen Ausnahme erfasst wird.
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Der Anbieter informiert Verbraucher vor Vertragsschluss ausdrücklich darüber, ob für den konkreten Auftrag kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
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Das fehlende Widerrufsrecht für individuell angefertigte Ware schränkt die gesetzlichen Rechte des Kunden bei mangelhafter, falsch hergestellter oder nicht vertragsgemäßer Ware nicht ein.
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Für separat vereinbarte Design- oder sonstige Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht. Ein vorzeitiger Beginn solcher Leistungen vor Ablauf einer Widerrufsfrist erfolgt gegenüber Verbrauchern nur auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Erklärung, soweit eine solche gesetzlich erforderlich ist.
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Unternehmern und sonstigen Kunden, die keine Verbraucher sind, steht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht zu.
§ 14 Stornierung und Änderungen nach Vertragsschluss
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Ein allgemeines vertragliches Recht zur kostenfreien Stornierung besteht nicht.
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Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
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Möchte der Kunde einen Auftrag außerhalb eines gesetzlichen Rechts stornieren, kann der Anbieter einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung zustimmen.
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Im Fall einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung sind bereits erbrachte Leistungen, bereits beschaffte oder verbindlich bestellte Textilien, angefallene Fremdkosten und individuell erbrachte Designleistungen nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung zu vergüten.
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Weitergehende gesetzliche Ansprüche beider Parteien bleiben unberührt.
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Der Anbieter wird bei einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung ersparte Aufwendungen berücksichtigen.
§ 15 Mängelrechte
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Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
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Ein Produkt ist insbesondere mangelhaft, wenn es bei Gefahrübergang nicht der vereinbarten Beschaffenheit, dem freigegebenen Produktmodell oder der verbindlich bestätigten Gestaltung entspricht.
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Kein Mangel liegt grundsätzlich vor, wenn:
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das freigegebene Textilmodell in der bestätigten Größe geliefert wurde und lediglich die Größenwahl des Kunden ungeeignet war,
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ein vom Kunden freigegebener Schreib- oder Listenfehler unverändert umgesetzt wurde,
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lediglich eine geringfügige, technisch oder materialbedingt unvermeidbare und zumutbare Abweichung vom Mock-up vorliegt,
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Schäden durch unsachgemäße Behandlung, falsches Waschen, ungeeignete Trocknung oder Nichtbeachtung der Pflegehinweise entstanden sind.
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Die gesetzlichen Rechte bleiben bestehen, wenn der Anbieter von der Freigabe abweicht, ein anderes Produkt liefert oder ein Produktionsfehler vorliegt.
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Der Kunde soll dem Anbieter bei einer Beanstandung eine Beschreibung und, soweit möglich, geeignete Fotos des Mangels übermitteln. Diese Bitte stellt gegenüber Verbrauchern keine Voraussetzung für die Ausübung gesetzlicher Mängelrechte dar.
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Verbraucher haben die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung und gegebenenfalls Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz nach den hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
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Ist der Kunde Kaufmann und der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
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Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich und gesondert erklärt wurde.
§ 16 Haftung
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Der Anbieter haftet unbeschränkt:
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bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
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bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
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nach dem Produkthaftungsgesetz,
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bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
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bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, soweit der jeweilige Garantiefall erfasst ist.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
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Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
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Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
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Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
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Gleiches gilt, soweit gesetzlich zulässig, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohn- oder Geschäftssitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt.
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Gegenüber Verbrauchern und allen übrigen Kunden gelten im Übrigen die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 19 Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Vereinbarungen bleiben unberührt.
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Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.